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Bauüberwachung - Baubegleitende Qualitätskontrolle
Bei der Errichtung von Bauwerken, klassischerweise von eigengenutzten Wohnimmobilien, kann immer dann ein Problem entstehen, wenn dies entweder von einem Bauträger erworben wird oder wenn das Bauwerk schlüsselfertig über einen so genannten Generalunternehmer errichtet wird. In diesem Fällen ist es so, dass der eigentliche Bauherr keinen eigenen Vertreter auf der Baustelle hat der seine Interessen vertritt. In manchen Fällen, über die auch immer wieder in den Medien berichtet wird, wird das Bauwerk nicht nach den gültigen Vorschriften und mängelfrei errichtet. Hinzu kommt, dass bei einem Gebäude viele neuralgische Details durch nachfolgende Gewerke verdeckt werden und bei der Abnahme einfach nicht mehr sichtbar sind, wie z.B. die Abdichtung des Kellers, die Anschlüsse an Fenster und Türen, die Übergänge bei verschiedenen Baumaterialien oder wie wird die Dämmung und Versorgungsleitungen unter dem Estrich verlegt. Aber auch ob die Dampfsperre wirklich dicht ist, lässt sich im nach hinein nur noch sehr aufwendig feststellen. Hier ist es wesentlich sinnvoller gleich während der Bauphase ständig zu kontrollieren ob alles seinen korrekten Weg geht. Bei diesem Vorgehen können etwaige Unstimmigkeiten rechtzeitig geklärt und beseitigt werden. Auch wird ein seriöser Bauträger oder Generalunternehmer nichts gegen unsere Einschaltung haben, da wir nur darauf achten, dass das Bauwerk vertragsgemäß errichtet wird und die einschlägigen Vorschriften, DIN-Normen und anerkannten Regeln der Technik am Bau eingehalten werden.
Bauabnahme / Abnahme von Neubau
Wird ein neu errichtetes Bauwerk dem Eigentümer übergeben bzw. ist eine größere Sanierungsmaßnahme fertig gestellt, so ist es wichtig, dass eine förmliche Bauabnahme stattfindet. Hier wird festgestellt ob der Unternehmer seine Leistung vollständig, gemäß dem Auftrag (in der Regel die Baubeschreibung), gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik erbracht hat.
Die Abnahme ist hier wichtig, da sich nach erfolgter Bauabnahme die Beweislast umkehrt.
Das bedeutet, dass vor Abnahme der Unternehmer beweisen muss, dass seine Arbeit korrekt ist und nach der Abnahme der Bauherr beweisen muss, dass der Unternehmer nicht korrekt gearbeitet hat. Hier liegt natürlich das größere Problem immer auf der Seite des Beweispflichtigen.